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   BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97   

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https://dejure.org/2000,2515
BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97 (https://dejure.org/2000,2515)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2000 - VI R 188/97 (https://dejure.org/2000,2515)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - VI R 188/97 (https://dejure.org/2000,2515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Einfamilienhauses - Maklergebühren - Umzugskosten - Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Maklergebühren als Umzugskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Maklergebühren für Hauskauf sind im Gegensatz zu Maklergebühren für eine Mietwohnung am neuen Arbeitsort nicht als Werbungskosten absetzbar

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Umzugskosten
    Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und Vorsteuerabzug
    Andere Auslagen
    Maklergebühren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 297
  • NJW 2001, 2120 (Ls.)
  • NZA 2000, 1278
  • NZM 2001, 493
  • BB 2000, 2087
  • DB 2000, 2103
  • BStBl II 2000, 586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97
    Maklergebühren für den Erwerb eines Einfamilienhauses am neuen Arbeitsort sind auch insoweit keine Umzugskosten, als sie für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären (Anschluss an das BFH-Urteil vom 24. August 1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895).

    Das FG habe keine hinreichende Begründung für die Abweichung von den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. August 1995 IV R 27/94 (BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895) gegeben.

    Insoweit schließt sich der Senat, nachdem er diese Frage in seinem Urteil in BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494 ausdrücklich offen gelassen hatte, dem Urteil des IV. Senats des BFH in BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895 an (ebenso Blümich/Thürmer, Einkommensteuergesetz, § 9 Rz. 600 "Umzugskosten"; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Umzugskosten", Rz. 36; Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 9 Rz. 243; von Bornhaupt in Kirchhof/ Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 617 "Maklerkosten").

  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97
    Sie sind aber Werbungskosten (oder Betriebsausgaben), wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 19 Rz. 60 Stichwort "Umzugskosten", m.w.N.).

    Insoweit schließt sich der Senat, nachdem er diese Frage in seinem Urteil in BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494 ausdrücklich offen gelassen hatte, dem Urteil des IV. Senats des BFH in BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895 an (ebenso Blümich/Thürmer, Einkommensteuergesetz, § 9 Rz. 600 "Umzugskosten"; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Umzugskosten", Rz. 36; Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 9 Rz. 243; von Bornhaupt in Kirchhof/ Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 617 "Maklerkosten").

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97
    Sie wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Umzug in ein am neuen Arbeitsort erworbenes Eigenheim erfolgte (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).
  • BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97
    Zu den als Werbungskosten abziehbaren Umzugskosten gehören auch Maklerkosten, die im Zusammenhang mit dem Anmieten einer angemessenen Wohnung am neuen Arbeitsort aufgewendet werden (von der Rechtsprechung bestätigte Verwaltungsanweisung in Abschn. 41 Abs. 2 Satz 1 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- i.V.m. § 6a des Bundesumzugskostengesetzes a.F.; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. November 1991 VI R 36/89, BFHE 166, 456, BStBl II 1992, 492).
  • FG Berlin, 30.07.1997 - VI 395/94

    Maklerkosten für Einfamilienhaus als Umzugskosten abziehbar

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 89 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 23.03.2006 - II 46/04

    Veräußerungsverluste aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheimes und

    Aus der Vielzahl der Entscheidungen, die im Zusammenhang mit umzugsbedingten Kosten getroffen wurden, ist auch keine Tendenz zu erkennen, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Erwerb von Eigentum bei Arbeitsplatzwechsel etwa ähnlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Mietwohnungen entstehen, in fiktiver Höhe zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 24.05.2000, VI R 188/97, BStBl II 2000, 586 , vgl. auch nicht veröffentlichtes Urteil des Senats vom 10.03.2003 Aktz. II 327/02 m.w. Hinweisen).

    Dem entspricht auch die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. dessen Urteile vom 24.05.2000, VI R 147/99 und VI R 188/97, BStBl. 2000 II 476 ff und 586 f, jeweils m.w.N.) sowie die herrschende Meinung in der Literatur (vgl. Drenseck in Schmidt, EStG , 23. Aufl. 2004, § 19 Rz. 60 Stichwort "Umzugskosten" b; Fischer in Kirchhoff, EStG 3. Aufl. 2003, § 12 Rz 25, jeweils m.w.N.) Danach können Aufwendungen für die Veräußerung und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen aus Anlass eines berufsbedingten Umzugs nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden; dies gilt insbesondere auch für die - hier streitigen - "Veräußerungsverluste", Maklercourtagen, Zwischenfinanzierungen und Renovierungskosten.

  • FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02

    Zwischenfinanzierung für Eigenheim wegen Umzug nicht als Werbungskosten

    Letzteres gilt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs z.B. für Maklerkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Eigenheims (gem. BFH, Urteil vom 24.05.2000 VI R 188/97, BStBl II 2000, 586 auch kein Abzug in Höhe fiktiver Aufwendungen für die Vermittlung einer gleichwertigen Mietwohnung), für Veräußerungskosten für ein im Privatvermögen gehaltenes Eigenheim oder für Kosten aufgrund der vorzeitigen Ablösung eines Hypothekendarlehens, wenn die vorzeitige Ablösung wegen des Verkaufs eines fremdfinanzierten Hauses notwendig geworden war (Vorfälligkeitsentschädigung).
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